Gerichtsurteil – eine Chance für besseren Fußball

Ist das gut oder schlecht, dass das Oberlandesgericht Hamm einen Kreisligaspieler wegen seines Fouls zu 50.000,- Euro Schadensersatz verurteilt hat? Stefan Wirsching (Trainer beim  TBV Lemgo) meint laut LZ vom 8./9. Dezember: „Wenn dieses Beispiel Schule macht, können wir den Betrieb einstellen.“ Aber vielleicht sollte man erst noch mal ein wenig überlegen, bevor man solche Meinungen verbreitet.

Das hieße ja, dass zum Beispiel beim TBV Lemgo die Gefahr recht groß ist, dass sich Gegenspieler so stark verletzen, dass ihre zivile Berufsausübung gefährdet ist. Und es hieße, dass bei Foulspielen die Grenzen der zulässigen Härte deutlich und absichtsvoll überschritten werden. Das sind nämlich die juristischen Grundlagen für Verurteilungen.

Wer eine solche Art des Fußballspiels eh verabscheut und auch der Gefahr zufälliger Verletzungen so weit wie möglich aus dem Weg gehen will, der sollte zum Beispiel im Training immer wieder das „zivilisierte“ moderne Fußballspiel trainieren.

Dazu gehören eine Grundschnelligkeit in den Beinen und im Kopf, damit man entweder schneller am Ball ist als der Gegenspieler oder im laufintensiven und schnellen Passspiel mit seinen Mitspielern den Gefahren des brutalen Foulspiels aus dem Weg geht (läuft). All das kann man ganz systematisch trainieren – selbstverständlich auch in der Kreisliga und erst recht mit den Jugendmannschaften.

Der TuS Brake hat in den Heimspielen noch eine weitere Art der Versicherung vor „Blutgrätschen“. Auf dem Hartplatz vermeidet selbst der härteste Verteidiger eine solche Attacke. Dennoch können Verletzungen auftreten, besonders dann, wenn eher untrainierte Spieler aufeinander treffen.

Ich jedenfalls würde den Trainern (auch Stefan Wirsching) empfehlen, die Mannschaften in der Spielansprache nicht zu Körperattacken zu ermutigen, sondern zu intelligentem und schnellem Spiel.

Kommentar von Rolf Eickmeier